Wenn auf KinoGer.com neue Kinofilme oder die aktuellsten Folgen von weltberühmten Serien bereitgestellt werden, erkennt ihr relativ schnell, dass nicht im Interesse der Rechteinhaber gehandelt wird. Beim Hochladen von derartigen Inhalten agiert die verantwortliche Person somit definitiv nicht in einem legalen Rahmen. Es blieb in der EU lange ungeklärt, ob ihr euch auch beim Betrachten von Streams auf Websites wie KinoGer.com bereits strafbar machen würdet. Seit der Europäische Gerichtshof dazu im April 2017 mit einem Grundsatzurteil Stellung bezog, verstoßt ihr beim Anschauen von rechtlich geschützten Videoinhalten jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Gesetz.
Sobald erkennbar wird, dass ein Film auf KinoGer.com nicht mit der Zustimmung des Urhebers hochgeladen wurde, verlasst ihr nach dem Aufruf eines Streams die juristische Grauzone. Denn dann wäre es zwecklos, sich auf Unwissenheit zu berufen. Wer auf KinoGer.com die neusten Topfilme aus dem Kino entdeckt, muss die Anzeichen auf einen Verstoß gegen das Urheberrecht erkennen. Große Filmproduktionsgesellschaften investieren in der Regel kein Millionen-Budget in die Entwicklung von Kinohits, um sogar vor dem Verkaufsstart einer DVD die Veröffentlichung eines kostenlosen Streams zu erlauben. Diese Problematik dürfte euch bewusst sein, insofern ihr auf KinoGer.com aktuelle Kinofilme entdeckt.
Weil die Inhalte bei euch eindeutige Zweifel an der Zustimmung des Urhebers wecken müssen, seid ihr auf derartigen Websites dazu verpflichtet, bei allen Videos den rechtlichen Status vor einem Aufruf zu überprüfen. Während ihr auf KinoGer.com lediglich den Internetauftritt betrachtet und Streams nicht startet, bewegt ihr euch normalerweise noch im Rahmen des Gesetzes. Nachdem jemand eine Sekunde von einem geschützten Film oder einer Serie angesehen hat, liegt aber möglicherweise schon eine Urheberrechtsverletzung vor. Auch wenn ein Seitenbesucher auf KinoGer.com das Laden der Streaming-Inhalte sofort abbricht, drohen eventuell Abmahnungen. Obwohl es in der Praxis bisher wenige Fälle gab, bleibt eine Abmahnwelle daher zukünftig nicht ausgeschlossen.
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