Viele Leute sind immer noch davon überzeugt, dass das kostenlose Streamen von Filmen und Serien auf Seiten wie KKiste.to legal ist. Oder ist da nicht doch eher der Wunsch Vater des Gedankens? Denn spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im vergangenen Jahr sollte auch dem letzten klar geworden sein, dass dies eine Abmahnung zur Folge haben könnte. Welchen Hintergrund das hat und wie das Gericht ihr Urteil begründet, erfahrt ihr im Folgenden.
Ganz bequem von zu Hause aus Filme und Serien gucken zu können, wird von vielen mittlerweile dem teuren und stressigen Kinobesuch vorgezogen. Nur leider ist das Angebot auf Streamingdiensten wie Netflix, Amazon Prime Video oder Maxdome oft sehr begrenzt. Was soll man an einem Filmabend also machen, wenn der persönliche Wunschfilm nicht verfügbar ist? Für die meisten ist die Antwort auf diese Frage bisher klar gewesen: Man schaut sich einfach auf Seiten wie KKiste.to, Cine.to oder View4u.Co um, da dort fast alle Filme und Serien als Streams angeboten werden. Was dabei dann jedoch unter den Tisch fällt, ist die Tatsache, dass derartige Portale ausnahmslos illegal sind. Dies bestätigt nun auch das Gericht der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil vom 26. April 2017.
Im EuGH-Urteil heißt es, dass jeder User vor dem Anschauen eines Internet-Streams dazu verpflichtet sei, genau zu prüfen, ob das angebotene Video einer illegalen Vorlage entstamme. Zwar wird beim Streamen keine illegale Kopie des Videos erstellt, was im Übrigen zuvor als gängigstes Argument für die legale Nutzung von Seiten wie KKiste.to ins Feld geführt wurde, allerdings werden Videodaten im Cache eures Endgeräts zwischengespeichert. Und seit dem EuGH-Urteil genügt diese Zwischenspeicherung, um von einer illegalen Kopie gemäß des Urheberrechtsgesetzes sprechen zu können. Um künftig hohe Geldstrafen zu vermeiden, solltet ihr für euren Videogenuss also besser zu den legalen Alternativen von KKiste.to greifen.