Viele Film- und Serien-Fans sind wegen der schier endlosen Anzahl kostenpflichtiger Streamingdienste und den seit Jahren steigenden Preisen für ein Kinoticket schon lange von den immer höheren Kosten für ihr Hobby genervt. Ihr Ausweg aus diesem Dilemma: Streaming-Seiten wie Movie4k, auf denen kostenlos die neuesten Filme und Serien angesehen und heruntergeladen werden können. Doch sind derartige Angebote legal oder illegal? Oder etwa eine Grauzone? Ein Urteil des europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr gibt Auskunft!
Darüber dass sich die Betreiber kostenloser Streaming-Seiten strafbar machen, besteht bei den meisten Leuten kein Zweifel. Schließlich stellen diese den Nutzern urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung. Meistens zwar nur in Form einer Verlinkung zu externen Anbietern, auf dem der Film oder die Serie dann angesehen werden kann. Aber auch dieses Vorgehen ist der gemeinen Rechtsmeinung nach illegal. Portale wie Movie4k sind demnach rechtlich äußerst bedenklich. Aber was sieht die aktuelle Rechtslage nun eigentlich für die Nutzung illegaler Streams von Filmen und Serien auf den entsprechenden Seiten vor? Stellt diese genau wie das Betreiben einer Streaming-Seite eine Straftat dar oder ist die Nutzung strafrechtlich nicht relevant?
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.04.2017 wurde diesbezüglich nun Klarheit geschaffen. Dort heißt es nämlich, dass Nutzer verpflichtet seien, vor dem Anschauen eines Streams genau zu prüfen, ob das angebotene Video einer illegalen Vorlage entstamme. Sich auf Unwissenheit zu berufen, was bis dato die gängigste Ausrede für die Nutzung kostenloser Streaming-Angebote war, ist daher nicht mehr möglich. Ebenso ist die Zwischenspeicherung der Videodaten im Cache des PC fortan rechtswidrig. Denn bisher wurde hierbei zumeist von einer rechtlichen Grauzone gesprochen, im Rahmen derer eine Zwischenspeicherung noch keine illegale Kopie darstelle. Das ist nun jedoch hinfällig. Wer sich also weiterhin Filme oder Serien auf Movie4k anschaut, dem drohen künftig hohe Abmahngebühren.